





Das Landeskatastrophenschutzgesetz Schleswig-Holstein regelt die Organisation des Katastrophenschutzes. Bund, Land und Kreis stellen Material und Fahrzeuge für verschiedene Einheiten zur Verfügung und die Hilfsorganisationen beleben diese Einheiten mit Personal. Im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es im Fachdienst "Betreuungsdienst" drei Betreuungsgruppen und eine übergordnete Führungsgruppe. Alle Betreuungsdiensteinheiten werden vom DRK gestellt.
Eine Betreuungsgruppe soll im Einsatzfall bis zu 500 Personen betreuen, versorgen, verpflegen und ggf. unterbringen. Die Führungsgruppe übernimmt die Koordination der drei Betreuungsgruppen.
Nach Aussetzung der Wehrpflicht rekrutieren sich die Helfer aus dem ehrenamtlichen Pool der aktiven Bereitschaft.
Eine Betreuungsgruppe hat eine Personalstärke von 12 Einsatzkräften (0/1/11=12). Hierzu gehören Gruppenführer, Kraftfahrer, Feldköche, Verpflegungshelfer und weitere Helfer.
Die 1. Betreuungsgruppe wird vom DRK Lauenburg gestellt. Dort stehen ein LKW, ein Doppelkabiner, ein Kombi sowie ein Anhänger, ein Feldkochherd und verschiedenes Material zur Verfügung.
Die 2. Betreuungsgruppe wird vom DRK Schwarzenbek gestellt. Hierfür stehen 1 LKW, 1 Doppelkabiner, 1 Betreuungskombi, ein Anhänger und diverses Material zur Verfügung.
Die 3. Betreuungsgruppe wird vom DRK Börnsen besetzt. Auch hier stehen ein Betreuungskombi, ein Doppelkabiner und ein LKW zzgl. eines Feldkochherdes bereit.